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Wahlen

"Es ist ein Glück wählen zu dürfen.  Das ist der Besitz: Eine Stimme. Sie fällt ins Gewicht und beweist, dass ich lebe."Günter Grass 
Die Stadtverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Dazu gehören Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreiswahlen. Auf kommunaler Ebene kommen Oberbürger- und Gemeinderatswahlen hinzu.

Um diese Aufgabe zu bewältigen, richtet die Stadt Hockenheim vor jeder Wahl ein Wahlamt ein. Das Wählerverzeichnis wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hockenheim geführt.

Für die kommende Kommunal- und Europawahl können die Briefwahlunterlagen unter folgenden Link beantragt werden:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226032

Mehr Informationen zu Wahlen

Europawahlen

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Die Europawahl wird in 27 Mitgliedstaaten der EU durchgeführt.

Rund 375 Millionen Menschen wählen das Europaparlament. Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die mindestens 18 Jahre alt sind und in dem Land ihres Wohnsitzes leben. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Die 96 deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.  Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems. Der Wähler hat nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Hockenheim liegt im Bereich des EU-Wahlkreises Nordbaden.

Unter der Rubrik Lebenslagen finden Sie Informationen zu folgenden Themen: 

  • Was wird gewählt
  • Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
  • Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
  • Wahlhandlung (Stimmabgabe)
  • Die Wahlorgane
  • Wahlergebnisse (Sitzverteilung)
  • Weitere Informationen und Links

Wahlergebnisse für Hockenheim

Bundestagswahlen

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werdenin allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungennicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt. Die Wahlperiode kann sich  im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern.

Bei der Bundestagswahl kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben: Die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet über die Entsendung eines direkt gewählten Abgeordneten aus dem Wahlkreis. Der Wähler wählt damit also seinen regionalen Vertreter im Bundestag. Die eine Hälfte der Bundestagsmandate wird direkt über die 299 Wahlkreise vergeben. Die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien. 

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Insgesamt werden so mindestens 598 Abgeordnete des Bundestages gewählt. Hinzu kommen unter Umständen noch Überhangmandate. Hat eine Partei in einem Land mehr Direktmandate errungen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, verfallen diese nicht, da alle direkt gewählten Abgeordneten auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag bekommen. Diese so genannten Überhangmandate erhöhen die Zahl der 598 Parlamentarier.

Das Ergebnis der Bundestagswahl bestimmt über das Kräfteverhältnis der Fraktionen im Bundestag. Es können nur die Fraktionen die Regierung bilden, die alleine oder zusammen mit anderen die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich haben.


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  • Wahlergebnisse (Sitzverteilung)
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  • Weitere Informationen und Links
  • Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
  • Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

Wahlergebnisse für Hockenheim

Landtagswahlen

Bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg werden in 70 Wahlkreisen die Abgeordneten des neuen Landtags gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen Kandidaten. Hockenheim liegt im Wahlkreis 40 (Schwetzingen/Hockenheim). Die Wahlen zum Landtag finden alle fünf Jahre statt.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ergebnisse für Baden-Württemberg und die einzelnen Wahlkreise finden Sie beim Statistischen Landesamt.

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Wahlergebnisse für Hockenheim

Kreistagswahlen

Der Kreistag Rhein-Neckar-Kreis  ist die aus öffentlichen Wahlen hervorgegangene Vertretung der Kreisbevölkerung. Er ist für alle grundlegenden Entscheidungen im kreiskommunalen Bereich zuständig. Der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises heißt Stefan Dallinger. Er hat am 1. Mai 2010 sein Amt angetreten. Der Landrat wird vom Kreistag für eine Amtszeit von jeweils 8 Jahren gewählt. Über die Geschicke des Rhein-Neckar-Kreises entscheiden 105 Kreisrätinnen und Kreisräte.

Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern zugeteilt. Das erfolgt in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.

Die Kreisräte werden von den Einwohnern des Rhein-Neckar-Kreises für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Rhein-Neckar-Kreis wohnen. 
Der Kreistag bildet vor jeder Wahl Wahlkreise. Zum Wahlkreis Hockenheim gehören Altlußheim, Neulußheim und Reilingen.

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Wahlergebnisse für Hockenheim

Oberbürgermeisterwahlen

Der Oberbürgermeister wird für eine Zeit von acht Jahren von der Bevölkerung direkt gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt im 1. Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine zweite Runde statt. In diesem 2. Wahlgang gewinnt, wer relativ gesehen die höchste Stimmzahl errungen hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Im 2. Wahlgang können auch Kandidaten antreten, die bislang nicht zur Wahl standen. In diesem Fall bleiben allerdings nur wenige Tage, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ebenso können Bewerber, die im 1. Wahlgang kandidiert haben, ihre Kandidatur zurückziehen.

Zum Oberbürgermeister wählbar sind nach Paragraph 46 Gemeindeordnung Baden-Württemberg "Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen". Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem haben sie dafür Gewähr zu bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Oberbürgermeister/in-Wahl.


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So haben die Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewählt

Gemeinderatswahlen

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und zugleich das Hauptorgan der Stadt. Er besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 22 gewählten Mitgliedern.  Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt 5 Jahre. 
 
In Baden-Württemberg und damit auch in Hockenheim schlagen Parteien und Wählervereinigungen die Kandidaten für den Gemeinderat vor. Sie können dabei in der Regel so viele Bewerber vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Die Kandidaten werden bei einer Mitgliederversammlung der Partei oder der Wählervereinigung nominiert. Die Reihenfolge der Kandidaten bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung. 
 
Jeder Wähler hat bei der Kommunalwahl so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. In Hockenheim also 22.

Mit seinen Stimmen kann der Wähler beliebige Kandidaten wählen. Er kann jedem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Insgesamt darf er aber nicht mehr Stimmen abgeben, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
Weitere Informationen gibt es in einem Merkblatt, das Bürger rechtzeitig vor der Kommunalwahl von der Stadtverwaltung Hockenheim mit den Stimmzetteln zugeschickt bekommen.

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So haben die Hockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewählt:

Jugendgemeinderatswahlen

Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen in der Stadt Hockenheim. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 22 Jahren, die im Zeitpunkt der Wahl ihren Wohnsitz in Hockenheim haben.

In regelmäßigen Abständen finden öffentliche Sitzungen des Jugendgemeinderates statt. Dort wird über aktuelle Themen und über künftige Projekte sowie Vorhaben der Stadt diskutiert und informiert. Der Jugendgemeinderat ist ein Gremium der Stadt Hockenheim und entsendet seine Mitglieder auch in die gemeinderätlichen Ausschüsse. Dadurch haben die Jugendgemeinderäte die Möglichkeit, immer wieder auf die Belange Jugendlicher hinzuweisen.

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