Jugendgemeinderat

Mitdenken, mitreden und mitmischen für Jugendliche! Dieses Ziel verfolgt der Jugendgemeinderat in Hockenheim.
Der Jugendgemeinderat ist ein offizielles Organ der Stadt Hockenheim und besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Er wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wählbar und wahlberechtigt sind laut Satzung alle Jugendlichen, die am letzten Tag des Wahlzeitraums mindestens 14 und noch nicht 22 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie mit ihrem Hauptwohnsitz mindestens drei Monate lang in Hockenheim gemeldet sein.
Der Jugendgemeinderat diskutiert Wünsche und Vorstellungen von Jugendlichen in Hockenheim. Er vertritt die Interessen gegenüber der Stadt und dem Gemeinderat Hockenheim. Der Jugendgemeinderat arbeitet überparteilich.
Jugendgemeinderatswahl 2025
Durchführung des Jugendgemeinderats 2025 aufgrund zu wenig Bewerbungen nicht möglich
Die geplante Wahl des neuen Jugendgemeinderats, die vom 1. bis 5. Dezember 2025 stattfinden sollte, kann aufgrund zu geringer Bewerbungszahlen leider nicht stattfinden. Trotz Werbemaßnahmen durch die Stadtverwaltung sowie durch den amtierenden Jugendgemeinderat gingen bis zum Bewerbungsschluss am 7. November 2025 nur elf gültige Bewerbungen für das zwölfköpfige Gremium ein. Da die Mindestanzahl der zur Wahl stehenden Jugendlichen damit nicht erfüllt ist, kann keine Wahl durchgeführt werden.
Die Stadtverwaltung bleibt auch weiterhin in engem Kontakt mit den Jugendlichen in Hockenheim, um deren Bedürfnisse und Interessen miteinbeziehen zu können. Insbesondere Anlaufstellen wie das Jugendzentrum (kurz JUZ, Arndtstraße 5,68766 Hockenheim) und der Streetworker der Stadt haben ein offenes Ohr für die Anliegen der jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger.














