Leistungen
Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
k. A.
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Anschließend können Sie durch einen Fachkundenachweis eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein beantragen.
Erforderliche Unterlagen
k. A.