Außerschulische Betreuung
Im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" wird seit vielen Jahren an allen drei Grundschulen eine Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten.
Die Betreuungszeiten liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der zweiten Unterrichtsstunde. Außerdem auch nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis maximal 14.30 Uhr als sogenannte Kernzeitbetreuung. Ab 14.30 Uhr können Kinder bis 16.30 Uhr die „flexible Nachmittagsbetreuung“ in Anspruch nehmen.
Die Angebote beinhalten neben einer kompetenten Betreuung durch erfahrene Kräfte auch die Möglichkeit, eine vollwertige Mittagsmahlzeit einzunehmen. Auch Hausaufgaben können in diesem Zeitraum erledigt werden. Vorhandene Spiele, Spielzeug und Bücher runden die Angebote ab.
Bei erstmaliger Anmeldung zur Kernzeitbetreuung ist ein Nachweis über die Masernimpfung im Original bei der jeweiligen Schulsekretärin vorzulegen, sofern dies nicht schon bei der Schulanmeldung geschehen ist.
Der Nachweis der vollständigen Masernimpfung ist Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Ebenso verpflichtend sind Arbeitgeberbescheinigungen der Eltern des aktuellen Kalenderjahres beizufügen. Eine Anmeldung kann durch die Stadtverwaltung erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die ausgefüllten Anmeldeunterlagen können ausschließlich in den jeweiligen Schulsekretariaten abgegeben werden.