Wärmeplanung
Nach §27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) sind alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern, so auch Hockenheim, zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Dieser muss der Zielsetzung, bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung herzustellen, Rechnung tragen und einen Maßnahmenkatalog beinhalten.
Die Erstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro sowie wichtigen Akteuren wie z.B. den Stadtwerken und der Bürgerschaft. Um eine Mitwirkung der Bürger zu ermöglichen, wurde am 25. Juli 2023 über erste Ergebnisse informiert. Eine Entwurfsfassung eines finalen Wärmeplans wurde dann in einer Veranstaltung am 7. Dezember 2023 öffentlich vorgestellt.
Im Nachgang dieser Veranstaltung hatten Bürger noch bis zum 21.12.2023 Zeit, die Entwurfsfassung zu kommentieren. Am 09.01.2025 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch die hier hinterlegte finale Version bestätigt. Ansprechperson ist der Klimaschutzmanager, Dr. Philipp Wesche.
Kontakt
Fachbereich Bauen und Wohnen
Stadt- und Umweltplanung
Klimaschutzmanager
Beachten Sie, dass die Energieplansteckbriefe auch zum Wärmeplan gehören. Sie sind untenstehend als separate Datei hinterlegt.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Sachstand kommunale Wärmeplanung (5 MB) | 13.12.2023 | 5 MB |
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Energieplansteckbriefe Entwurf (3 MB) | 13.12.2023 | 3 MB |
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Vortrag KLiBA zum Gebeäudeenergiegesetz (726 KB) | 19.12.2023 | 726 KB |
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Kommunaler Wärmeplan Endbericht (5,3 MB) | 06.02.2025 | 5,3 MB |