Oberbürgermeister/in-Wahl

Einführung

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hockenheim sind zur Wahl einer/s neuen Oberbürgermeisters/in aufgerufen. Das Amt wird in Baden-Württemberg alle acht Jahre neu gewählt.

Die Wahl zum/zur Oberbürgermeister/in der Stadt Hockenheim fand am Sonntag, 7. Juli 2019, statt. Bei diesem Wahlgang konnte keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche absolute Mehrheit erreichen (zum Ergebnis OB-Wahl  7. Juli 2019).

Deshalb findet am Sonntag, 21. Juli 2019, die Neuwahl statt. Bei dieser Neuwahl ist derjenige Kandidat gewählt, der die einfache (relative) Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.

Das Wahlamt der Stadtverwaltung Hockenheim weist daraufhin, dass auch Personen an der Neuwahl teilnehmen können, die über keine Wahlbenachrichtigung mehr verfügen. Die betroffenen Bürger können in diesem Fall in ihrem zugewiesenen Wahlbezirk nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ihre Stimme abgeben. Sollte der Wahlbezirk unbekannt sein, erteilen die Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk Auskunft darüber, in welchem Wahlbezirk die Stimme abgegeben werden kann.

Wahlaufruf zur Neuwahl

Die Hockenheimer OB-Wahl wurde in der ganzen Metropolregion mit viel Interesse verfolgt. Zu Recht, sagt Gerhard Mandel, bis Februar 2019 Chef von SWR 4-Kurpfalz-Radio und Moderator der Kandidaten-Vorstellung. Die Wahlbeteiligung muss bei der endgültigen Entscheidung besser werden, findet der erfahrene Journalist: „Hockenheim ist eine wichtige Stadt der Region, mit weltweiter Bekanntheit und mit interessanten Herausforderungen. Wer dort Wahlrecht hat, muss es unbedingt nutzen. Am 21. Juli nicht wählen gehen und hinterher herumkritteln, das gilt nicht“.

Hier können Sie das Ergebnis der Neuwahl zur/zum Oberbürgermeister/in abrufen.

Weiterführende Informationen

Öffentliche Bekanntmachungen

Zusendung Wahlunterlagen

In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen die für die Wahl am 07. Juli 2019 Wahlberechtigten eingetragen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 16. Juni 2019 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Auf keinen Fall dürfen Sie die Stimmzettel in einem normalen Briefumschlag an die Stadtverwaltung zurückschicken oder dort einwerfen, denn das ist keine gültige Stimmabgabe und auch keine gültige Briefwahl.

Briefwahl

Wer am 7. Juli 2019 verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen. Dazu wird ein Wahlschein benötigt.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

  1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
  2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (vgl. 1.1) oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen; dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung vorzulegen,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einsichtsfrist entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag 7. Juli 2019, 18.00 Uhr, eingeht.

Per Post

Jeder Wahlberechtigte erhält bis spätestens 16. Juni 2019 per Post die Wahlbenachrichtigung. Hier ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt, den Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung Hockenheim, Bürgerbüro, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim senden. Auch ist es möglich einen Antrag persönlich, per Brief an obige Anschrift , Fax (06205 21-990) oder E-Mail mit folgenden Angaben zu stellen: Familienname, Vorname, Anschrift, Geburtstag sowie ggf. die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen. Eine telefonische Antragstellung oder ein Antrag per SMS ist nicht möglich.

Wenn Sie auf anderem Wege als mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen und angeben, dass die Unterlagen an einen anderen Ort als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, senden wir Ihnen aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu vermeiden, eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.

Per Internet

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung) . Wir bieten Ihnen einen Online-Wahlscheinantrag an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06205 21-500, Fax 06205 21-516, E-Mail

Direkt vor Ort

Die Briefwahlunterlagen können auch im Bürgerbüro des Rathauses, Rathausstraße 1, persönlich beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann die Briefwahl auch an Ort und Stelle vornehmen.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Bei der Wahl zum/zur Oberbürgermeister/in sind deutsche Bürgerinnen und Bürger sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag:

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Öffentliche Vorstellung der OB-Bewerber am 24. Juni 2019

Die Stadtverwaltung Hockenheim lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Vorstellung der Kandidaten für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters ein. Sie findet am Montag, 24. Juni 2019, ab 19.30 Uhr in der Stadthalle Hockenheim statt.
Einlass ist ab 18.30 Uhr; der Eintritt ist frei. Die Veranstaltung wird von Gerhard Mandel, dem früheren Leiter des SWR Landesstudios Mannheim-Ludwigshafen, moderiert. Die Bewerbervorstellung ist aus Gründen der Versammlungsstättenverordnung auf maximal 1.250 Personen (722 Sitz- und 500 Stehplätze) begrenzt. Deshalb ist eine Reservierung von Sitzplätzen im Saal aufgrund der Zuschauerbeschränkung nicht möglich. Private Bild- und Tonmitschnitte sind nicht erlaubt. Zwei Gebärdensprachdolmetscher werden ebenfalls anwesend sein. Eine Übertragung in die sozialen Netzwerke erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
 
Die Veranstaltung wird von Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg eröffnet. Anschließend stellen sich die fünf Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vor. Der Gemeindewahlausschuss hat diese in der Abfolge Marcus Zeitler, Matthias Filbert, Marco Germann, Dr.-Ing. Jörg Söhner und Lisa Bohn festgelegt. Jede der genannten Personen hat dafür bis zu zehn Minuten Redezeit.
 
Daraufhin können die Bürgerinnen und Bürgerdie Bewerber auf der Bühne befragen. Eine Frage mit einer maximalen Fragezeit von einer Minute pro Bürger ist erlaubt. Jede Person muss vor der Frage seinen Vor- und Nachnamen sowie die Wohnanschrift nennen, um sich als Bürger auszuweisen. Fragen an alle Bewerber sind nicht zugelassen. Allgemeine und vor allem politische Ausführungen vor den Fragen sind nicht zulässig. Die Beschränkung der Redezeit zur Beantwortung von Einzelfragen pro Kandidat beträgt maximal zwei Minuten. Die Veranstaltung endet mit einem Schlusswort von Bürgermeister Thomas Jakob-Lichtenberg.
 
Die Durchführung der öffentlichen Vorstellung der Kandidaten für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters wurde vom Gemeindewahlausschuss Mitte Mai festgelegt. Die Wahl zum Oberbürgermeister findet am 7. Juli 2019 statt; eine eventuell notwendig werdende Neuwahl ist für 21. Juli 2019 vorgesehen.

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