Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt -
Beschreibung
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Kontakt
Telefon 0621 / 292 - 1363 und 292 - 1456
Fax 0621 / 292 - 1307
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1392205698193-015114996
Internet
http://www.amtsgericht-mannheim.de
Leistungen
- Grundbuch - Aufteilung in Wohnungseigentum beantragen
- Grundbuch - Einsicht nehmen
- Grundbuch - Eintragung beantragen
- Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen
- Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Grundstücksteilung - Erklärung abgeben
- Hypothek oder Grundschuld bestellen