Startseite » Service » Lebenslagen » Umzug » Sonstige Ab- und Anmeldungen » Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.

Kontakt

Stadt Hockenheim
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

Karriere

Starten Sie Ihre Karriere in Hockenheim

Unsere Partner