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Leistungen

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

k. A.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Anschließend können Sie durch einen Fachkundenachweis eine Erlaubnis oder ein Befähigungsschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

k. A.

Kontakt

Stadt Hockenheim
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

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