Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01.01.2024.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2024 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen.
Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung können Sie hier herunterladen
(Erstellt am 04. Dezember 2023)