Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten Bebauungsplan "Beim Kreuz, 5. Änderung"
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2023 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung den Bebauungsplan „Beim Kreuz, 5. Änderung“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan „Beim Kreuz, 5. Änderung“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung jeweils als eigenständige Satzung beschlossen.
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(Erstellt am 10. April 2024)