Öffentliche Bekanntmachung
Aufgebot des Amtsgericht Schwetzingen
Aufgebot in dem Aufgebotsverfahren Stadt Hockenheim, vertreten durch d. Oberbürgermeister, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim - Antragsteller -
wegen Kraftloserklärung der Sicherungshypothek hat das Amtsgericht Schwetzingen durch die Rechtspfelgerin Greulich am 11.03.2025 beschlossen:
Die Stadt Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim hat den Antrag auf Ausschluss unbekannter Grundpfandrechtsgläubiger bei Gericht eingereicht.