Öffentliche Bekanntmachung

Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim über ein Alkoholverbot auf dem Zehntscheunenplatz in Hockenheim am 10.02.2024

Auf dem Zehntscheunenplatz in Hockenheim wird im Rahmen des Fastnachtszugs am 10. Februar 2024 ein Alkoholverbot festgelegt.

Dieses gilt am am Samstag, 10.02.2024, in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Es besagt, dass der Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke in diesem Bereich untersagt ist. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

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