Öffentliche Bekanntmachung
Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim über ein nächtliches Lärm-, Musik- und Ballspielverbot zum Schutz der nächtlichen Ruhezeiten
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württembergs in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) erlässt die Stadt Hockenheim als Ortspolizeibehörde folgende auf einen Monat befristete Polizeiverordnung. Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums bzw. der Ludwig-Grein-Straße (Flst. Nr. 8055) und auf allen übrigen öffentlichen Flächen des gesamten Gemeindegebietes der Großen Kreisstadt Hockenheim im Umkreis von 50 Metern zu bewohnten Gebäuden (Wohnhäuser, Beherbergungsbetriebe, Kliniken, Pflegeeinrichtungen).