Öffentliche Bekanntmachung

Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim über ein nächtliches Lärm-, Musik- und Ballspielverbot zum Schutz der nächtlichen Ruhezeiten

Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württembergs in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) erlässt die Stadt Hockenheim als Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Polizeiverordnung:

Die Polizeiverordnung kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

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