Öffentliche Bekanntmachung

Aufgebot des Amtsgericht Schwetzingen

Aufgebot in dem Aufgebotsverfahren Stadt Hockenheim, vertreten durch d. Oberbürgermeister, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim - Antragsteller -

wegen Kraftloserklärung der Sicherungshypothek hat das Amtsgericht Schwetzingen durch die Rechtspfelgerin Greulich am 11.03.2025 beschlossen:

Die Stadt Hockenheim, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim hat den Antrag auf Ausschluss unbekannter Grundpfandrechtsgläubiger bei Gericht eingereicht.

Die öffentliche Bekanntmachung kann hier heruntergeladen werden:

Kontakt

Stabsstelle OB - Kommunikation
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 210
Fax 06205 212990

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