Bauantragsverfahren
Alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind dreifach bei der Stadtverwaltung Hockenheim bzw. beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Bauorts einzureichen.
Gebühren
Die Gebühren sind in der Verwaltungsgebührensatzung festgelegt.
Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen.
Weitere Informationen zu Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Baugenehmigung / Bauantrag
Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
Weitere Informationen zu Baugenehmigung / Bauantrag
Kenntnisgabeverfahren
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann bei verfahrenspflichtigen Vorhaben anstelle des Baugenehmigungsverfahren ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Kenntnisgabeverfahren
Nutzungsänderung
Wenn in einer vorhandenen Anlage oder Einrichtung eine bestehende Nutzung geändert wird, wird dies als Nutzungsänderung bezeichnet. Beispiel: ein bisher als Abstell- oder Hobbyraum genutzter Raum wird in einen Aufenthaltsraum (Wohnraum) umgewandelt.
Weitere Informationen zur Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage
Genehmigung von Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung (zum Beispiel Schilder, Beschriftungen, Lichtwerbung oder Schaukästen) müssen vor der Aufstellung genehmigt werden.
Weitere Informationen zur Genehmigung von Werbeanlagen
Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern
Bei Kulturdenkmälern von besonderer Bedeutung sind bauliche Maßnahmen (auch in der Umgebung eines Denkmals) genehmigungspflichtig. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, können Sie zunächst Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste nehmen.
Weitere Informationen zu Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen