Abwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerung
Bei Neubauten oder Umbauten ist außer dem Bauantrag auch ein Entwässerungsantrag vorzulegen. Dieser ist im Sachgebiet Baurecht der Stadt Hockenheim erhältlich und kann auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden.
Dem Entwässerungsantrag müssen folgende Planunterlagen beigefügt sein:
- Lageplan M 1:500
- Grundrisse und Schnitte
Aus den Plänen muss die Führung der Entwässerung hervorgehen. Die Planunterlagen werden auf technische Richtigkeit und DIN-Konformität geprüft. Eventuell notwendig werdende Änderungen werden als Grüneinträge gekennzeichnet.
Nach Abschluss der Prüfung wird die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Die Abnahme der verlegten Entwässerungsleitungen ist am offenen Graben durchzuführen. Hierzu ist mit den jeweiligen Ansprechpartnern telefonisch ein Abnahmetermin zu vereinbaren.
Hinweis: Diese Vorgehensweise der Kontrolle dient der eigenen Sicherheit.