Abwasserbeseitigung und Grundstücksentwässerung

Bei Neubauten oder Umbauten ist außer dem Bauantrag auch ein Entwässerungsantrag vorzulegen. Dieser ist im Sachgebiet Baurecht der Stadt Hockenheim erhältlich und kann auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Dem Entwässerungsantrag müssen folgende Planunterlagen beigefügt sein:

  • Lageplan M 1:500
  • Grundrisse und Schnitte

Aus den Plänen muss die Führung der Entwässerung hervorgehen. Die Planunterlagen werden auf technische Richtigkeit und DIN-Konformität geprüft. Eventuell notwendig werdende Änderungen werden als Grüneinträge gekennzeichnet.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Entwässerungsgenehmigung erteilt. Die Abnahme der verlegten Entwässerungsleitungen ist am offenen Graben durchzuführen. Hierzu ist mit den jeweiligen Ansprechpartnern telefonisch ein Abnahmetermin zu vereinbaren.

Hinweis: Diese Vorgehensweise der Kontrolle dient der eigenen Sicherheit.

Formulare für die Antragstellung:

Kontakt

Baurechtsamt
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Telefon 06205 212550
Fax 06205 212605
Nicole Spannagel

Fachbereich Bauen und Wohnen
Abteilungsleiterin Baurecht

Telefon 06205 212640
Fax 06205 212605
Raum 302

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