Schallschutzförderung
Bei Lärmschutzmaßnahmen, die ohne eine gleichzeitige bauliche Veränderung der Straßensituation durchgeführt werden, handelt es sich um eine sogenannte Lärmsanierung. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers. Sie dient zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Lärmeinwirkungen.
Eine kurzfristig mögliche Maßnahme stellt dabei der Einzelantrag auf Zuschuss zu passiven Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) dar. Bedingung dafür ist neben der Überschreitung gewisser Auslösewerte das Errichtungsdatum des betreffenden Gebäudes, das vor dem 1.4.1974 liegen muss. Anträge zur Bezuschussung sind an das Regierungspräsidium in Karlsruhe zu richten.
Weitere Informationen:
Typ | Name | Datum | Größe |
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Schallschutzförderung Informationen über Zuschuss (32 KB) | 15.03.2018 | 32 KB | |
Schallschutzförderung Ablauf Lärmsanierung (272 KB) | 15.03.2018 | 272 KB | |
Schallschutzförderung Antragsformular für Zuschuss (21 KB) | 15.03.2018 | 21 KB | |
Schallschutzförderung Lärmkartierung Landesanstalt Umwelt, Messungen und Naturschutz BW (3,3 MB) | 15.03.2018 | 3,3 MB |