Beglaubigungs- sprechstunde im Pumpwerk

Symbolbild: Jürgen Hüls - stock.adobe.com

Die Stadt Hockenheim freut sich, die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, den 29. Februar 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr für eine Beglaubigungssprechstunde im Pumpwerk Hockenheim begrüßen zu dürfen.

Egal ob durch einen Unfall oder eine Erkrankung, jeder kann von heute auf morgen in eine Situation geraten, die eignen Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können. In solch einem Fall müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch nicht automatisch befugt. Auch sind sich viele nicht bewusst, dass schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam ist.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern und diese beglaubigen zu lassen. Daher freut sich die Stadt Hockenheim, die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, den 29. Februar 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr für eine Beglaubigungssprechstunde im Pumpwerk Hockenheim (Beim Pumpwerk 1, 68766 Hockenheim) begrüßen zu dürfen. Hierbei bietet die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises an, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen. Die Vollmachten sollten nach Möglichkeit noch nicht unterschrieben sein.

Falls Sie an diesem Tag Ihre Vollmachten beglaubigen lassen möchten, bitter das Seniorenbüro Hockenheim um eine verbindliche Terminvereinbarung (Mail: seniorenbuero@hockenheim.de, Telefon 06205 21-1503, Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12:00 Uhr).

Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte einen gültigen Ausweis mit. Für die Beglaubigung durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10 Euro pro Beglaubigung an. Diese sind vor Ort in bar zu bezahlen.

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Stabsstelle OB - Kommunikation

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