Jede Stimme zählt – auch per Briefwahl!
Die Stadt Hockenheim informiert über die Briefwahl
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Auch bei dieser Wahl kann selbstverständlich Briefwahl beantragt werden.
Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass aufgrund der vorgezogenen Wahl nur eine verkürzte Zeit für die Briefwahl zur Verfügung steht. Die Stimmzettel für die Briefwahl gehen Anfang Februar bei der Stadtverwaltung ein. Die Unterlagen können erst im Anschluss, voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, an die Bürgerinnen und Bürger versandt werden. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen frühzeitig per Post an die Stadtverwaltung Hockenheim zurückzuschicken oder direkt in den Briefkasten vor dem Rathauseingang einzuwerfen, falls das Risiko besteht, dass eine Postzustellung nicht mehr rechtzeitig bei der Verwaltung eingehen könnte.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Briefwahlunterlagen online beantragen
Bürgerinnen und Bürger können ihre Briefwahlunterlagen bequem online beantragen. Hierfür wird lediglich die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt, welche auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Alternativ können die Briefwahlunterlagen über den Link auf der Startseite der städtischen Homepage oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Briefwahl vor Ort nutzen
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins ist der Zeitraum für die Durchführung der Briefwahl verkürzt. Ab dem Eintreffen der Stimmzettel, diese werden spätestens am 10. Februar 2025 erwartet, können Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro des Rathauses abholen oder auch direkt vor Ort wählen. In beiden Fällen muss die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Briefwahl für Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland, die an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies erfolgt bei der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Außerdem ist zu beachten, dass die Frist für Auslandsdeutsche, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, am 2. Februar 2025 endet.
Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können ihren Antrag per E-Mail an wahlamt@hockenheim.de oder postalisch an folgende Adresse schicken:
Stadtverwaltung Hockenheim
Wahlamt
Rathausstraße 1
68766 Hockenheim
Weitere Informationen
Weitere Details zur Antragstellung sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de oder auf unserer Homepage unter https://www.hockenheim.de/wahlen.
Bei Fragen zu Ihrer Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter der 06205 21-2500.