Zum Wohle aller!

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Aktuell beschäftigen sich die Stadtverwaltung mit der zukünftigen Trägerschaft des Südstadtkindergartens, des Fröbelkindergarten, des Parkkindergartens sowie der Parkkrippe.

Kinder benötigen Raum und Sicherheit, um sich entfalten zu können. Viele junge Hockenheimerinnen und Hockenheimer finden diese Entfaltungsmöglichkeit nicht nur Zuhause bei ihren Familien, sondern auch in ihren Kindergärten. Der Stadtverwaltung ist die zuverlässige Betreuung der kleinsten Mitbürgerinnen und Mitbürger ein großes Anliegen. Daher treffen die Verantwortlichen notwendige Entscheidungen stets unter Abwägung aller Optionen und mit dem Ziel, zum Wohle aller Beteiligten, heißt Kindern, Eltern und Mitarbeitenden, zu handeln.

Durch eine Gesetzesänderung des Bundes, betreffend § 45 SGB VIII, war die Stadt zuletzt gezwungen, sich erneut mit der 2021 getroffenen Kooperationsvereinbarung mit dem freien Träger Postillion e.V. auseinanderzusetzen. Dem Gesetz zufolge muss ein Träger die wesentlichen Aufgaben wie Personalführung, fachliche Beratung und Begleitung der Einrichtung, organisatorische Veränderungen, Verantwortung für die Konzeption inklusive pädagogischer Ablauf sowie die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung komplett tragen. Die Stadt hätte diese Kooperation gerne beibehalten, ist jedoch an das Gesetz gebunden und kann den eingeschlagenen Weg durch die sich veränderten Rahmenbedingungen nicht fortführen. Würde die Kooperation in der aktuellen Ausgestaltung beibehalten, würde, so das Landesjugendamt, die Betriebserlaubnis erlöschen. Dies bestätigte auch der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) auf Rückfrage seitens der Stadt.

Um der neuen Gesetzeslage gerecht zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kindergärten werden von einem freien Träger, im vorliegenden Fall vom Postillion e.V., übernommen oder die Stadt übernimmt die alleinige Trägerschaft. Unter Abwägung verschiedener Faktoren, wurde die erste Variante favorisiert. Zwar wäre die Stadt grundsätzlich in der Lage, Kindergärten in eigene Trägerschaft zu übernehmen, müsste hierfür jedoch zunächst die dringend benötigten Strukturen erarbeiten und zusätzliche Mitarbeitende mit einer entsprechenden fachpädagogischen Qualifikation für den entstehenden Mehrbedarf und die zu erbringenden Zusatzleistungen einstellen – ein Unterfangen, das einige Zeit beanspruchen würde. In der Rückmeldung des KVJS wird jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass die Trägeraufgabe „so schnell wie möglich“ geregelt werden muss. Die Stadt könnte so nicht die optimale Betreuung und Unterstützung bieten, die sie den Kindergärten zukommen lassen möchte. Hinzu kommt, dass der zuständige Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport eine Vielzahl an Themen und Aufgabengebieten bündelt und sich nicht exklusiv den sich stetig wandelnden Bedürfnissen der Kindergärten widmen kann.

Freie Träger verfügen bereits über einen wertvollen Erfahrungsschatz und die notwendigen Strukturen. Nach Auffassung der Stadt profitieren nicht nur die Kinder von einem bereits gut aufgestellten Träger, sondern auch die Mitarbeitenden, die ohnehin hervorragende Arbeit leisten und sich mit großem Engagement der Betreuung ihrer Schützlinge widmen.

Blick in die Zukunft

Da die Stadtverwaltung einen Betriebsübergang an einen freien Träger anstrebt, werden derzeit Gespräche mit dem Postillion e.V. geführt. Grundlage für den Betriebsübergang an den Postillion e.V. ist, dass diesem ausschreibungsrechtlich im Rahmen einer In-House-Vergabe der Auftrag erteilt werden muss. Daher ist eine Ausschreibung nicht notwendig. Ein Betriebsführungsvertrag wurde bereits entworfen. Anpassungen sind, sofern notwendig, nach wie vor möglich. Zudem hat die Stadt Hockenheim gemeinsam mit dem Personalrat und dem Postillion e.V. einen Zusatzvertrag für die Mitarbeitenden erarbeitet.

Im Rahmen dieses Betriebsführungsvertrages, soll auch der Neubau und die Finanzierung des Parkkindergartens durch den Postillion e.V. verpflichtend festgehalten werden, um den steigenden Bedarf an Kindergartenplätzen möglichst schnell erfüllen zu können.

Ziel ist es, die eingespielten Abläufe, funktionierenden Teams und Bezugspersonen für die Kinder zu erhalten. Denn: Jede Entscheidung und Anpassung rund um die Hockenheimer Kindergärten dient ausnahmslos dem Wohl der Kinder. Die Mitarbeitenden werden bei einem Betriebsübergang komplett übernommen. Kein Mitarbeiter verliert seinen Arbeitsplatz und jede Erzieherin kann in Ihrer Einrichtung bleiben in der sie bisher war. Der Stadtverwaltung war es bereits zu Beginn des Prozesses ein großes Anliegen, die Mitarbeitenden der Einrichtungen zu informieren und Unsicherheiten auszuräumen. Im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung wurden alle Mitarbeitenden zu einem Infoabend eingeladen, bei dem sie die Gelegenheit bekamen, Fragen und Sorgen zu äußern. Anhand der Rückmeldungen wurden darüber hinaus FAQs angefertigt, die an die betroffenen Einrichtungen verteilt wurden.

Abgesehen von, sofern nötig, kleineren Anpassungen an die sich stetig wandelnden Bedarfe der Kindergärten, sind für die kommenden beiden Jahre keine Änderungen geplant. Die Eltern der betroffenen Kindergartenkinder wurden vorab bereits umfangreich informiert.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Betreuung der kleinsten Hockenheimerinnen und Hockenheimer ein sehr emotionales Thema ist und hier verschiedene Bedürfnisse und Wünsche aufeinandertreffen. Auch bei noch so gründlicher Abwägung bringt jede Entscheidung stets auch Gegenmeinungen mit sich. Auch in diesem Fall erreichte die Verwaltung der Unmut einiger Hockenheimer, die sich unter anderem im Rahmen einer Petition zusammengeschlossen haben. Die Stadtverwaltung und insbesondere der Fachbereich Soziales, Bildung, Kultur und Sport steht Eltern, Mitarbeitenden sowie Bürgerinnen und Bürgern gerne für Rückfragen per Mail an fb_sbks@hockenheim.de zur Verfügung.

Die Entscheidung in Sachen Betriebsübergang der drei städtischen Kindergärten, trifft der Hockenheimer Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, den 27. September 2023, ab 18 Uhr in der Hockenheimer Stadthalle. Die Beschlussvorlage sowie der Betriebsführungsvertrag steht im Bürgerinfoportal „Session“ unter https://hockenheim-sitzungsdienst.komm.one/bi zur Verfügung und sind beim entsprechenden Sitzungstag hinterlegt.

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