Fastnachtszug – Was gilt es zu beachten?
Endlich heißt es wieder „Ahoi“ und „Olé“ – am Samstag, den 10. Februar 2024, ab 13.31 Uhr, ziehen beim 63. Hockenheimer Fastnachtszug zahlreiche Närrinnen und Narren durch die Straßen. Für einen reibungslosen Ablauf, sind jedoch einige Regelungen zu beachten:
Straßensperrung
Die Schwetzinger Straße, die Untere und Obere Hauptstraße (zwischen Parkplatz „Eichhorn“ und Schwetzinger Straße beziehungsweise Kaiserstraße) sowie die Rathausstraße, die Parkstraße (zwischen Rathausstraße und Luisenstraße), die Jahnstraße (zwischen Rathausstraße und Heidelberger Straße) und die Ernst-Wilhelm-Sachs-Straße (ab Feuerwehr bis Friedhof) werden am Umzugstag ab 10:30 Uhr gesperrt. Die Sperrung wird aufrechterhalten bis die Reinigungsarbeiten beendet sind.
Haltverbot
Auf der gesamten Umzugstrecke gilt am 10. Februar 2024, ab 08.00 Uhr, ein absolutes Haltverbot. Ab dem gleichen Zeitraum sind beide Seiten des Parkplatzes in der Ottostraße hinter der Stadthalle/Rathaus zugunsten der Einsatzfahrzeuge des DRKs und der Polizei gesperrt. Auch auf dem Zehntscheunenplatz darf am Umzugstag ab 10.00 Uhr nicht geparkt werden. Auf dem Marktplatz gilt aufgrund des Auf- und Abbaus in der Zeit von Donnerstag, den 08. Februar 2024, ab 7.00 Uhr, bis Montag, den 12. Februar 2024 ein Haltverbot.
Stadtbibliothek bleibt geschlossen
Am Faschingssamstag, den 10. Februar 2024 und Faschingsdienstag, den 13. Februar 2024 hat die Stadtbibliothek geschlossen. Ab Mittwoch, den 14. Februar 2024 ist die Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Leserinnen und Leser da
RingJet und BRN verkehrt verkürzt
Aufgrund des Fastnachtszugs, der durch die Hockenheimer Straßen führt, fährt die Stadtbuslinie des RingJet nur verkürzt bis um 10.30 Uhr. Danach wird der Fahrbetrieb aufgrund der Straßensperrungen für den Fastnachtszug eingestellt. Am Montag, dem 12. Februar 2024, fährt der RingJet dann wieder wie gewohnt. Auch die betroffenen Haltestellen des BRN werden am Umzugstag von 10.30 Uhr bis 18.30 Uhr nicht mehr angefahren.
Alkoholverbot auf dem Zehntscheunenplatz
Am Tag des Fastnachtszugs ist es auf dem Zentscheunenplatz untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mitzuführen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage der Stadt unter https://www.hockenheim.de/alkoholverbot_2024 veröffentlicht. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Informationen zum Fastnachtsumzug finden Sie auf https://hockenheimer-marketing-verein.de/.