Fischereiabgabe ab 2024 erhöht
Für viele Menschen bieten Angelausflüge den perfekten Ausgleich zu einem stressigen Alltag.
Wer angeln oder fischen möchte, benötigt jedoch einen Fischereischein. Die Gültigkeit eines Fischereischeins wird über die Bezahlung der sogenannten Fischereiabgabe erneuert. Die Fischereiabgabe beläuft sich aktuell auf acht Euro im Jahr. Durch eine Änderung des § 12 der Landesfischereiverordnung wird die Fischereiabgabe vom Gesetzgeber ab dem 01. Januar 2024 auf zwölf Euro erhöht.