Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Hockenheim hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2024 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittlere Mühlstraße, 3. Änderung“ sowie die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittlere Mühlstraße, 3. Änderung“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landebauordnung (LBO) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung jeweils als eigenständige Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Nach § 10 Abs. 3 BauGB treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung jeweils in Kraft.