Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Stadt Hockenheim (Hebesatzsatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Ba-den-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Hockenheim am 27.11.2024 folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Stadt Hockenheim (Hebesatzsatzung)