Öffentliche Bekanntmachung
Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim über ein nächtliches Lärm-, Musik- und Ballspielverbot zum Schutz der nächtlichen Ruhezeiten
Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württembergs in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) erlässt die Stadt Hockenheim als Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Gemeinderates folgende Polizeiverordnung: