Öffentliche Bekanntmachung

Polizeiverordnung der Stadt Hockenheim über ein nächtliches Lärm-, Musik- und Ballspielverbot zum Schutz der nächtlichen Ruhezeiten

Aufgrund der §§ 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes Baden-Württembergs in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735) erlässt die Stadt Hockenheim als Ortspolizeibehörde folgende auf einen Monat befristete Polizeiverordnung. Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums bzw. der Ludwig-Grein-Straße (Flst. Nr. 8055) und auf allen übrigen öffentlichen Flächen des gesamten Gemeindegebietes der Großen Kreisstadt Hockenheim im Umkreis von 50 Metern zu bewohnten Gebäuden (Wohnhäuser, Beherbergungsbetriebe, Kliniken, Pflegeeinrichtungen).

Die Polizeiverordnung kann hier heruntergeladen werden:

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Stabsstelle OB - Kommunikation

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