Anträge für Sportlerehrung sind bis 31. Januar 2025 abzugeben

Die Stadt ehrt auch 2025 wieder sportliche Leistungen. (Bild: Stadtverwaltung Hockenheim)

Die Stadt Hockenheim ehrt am Montag, dem 31. März 2025, erfolgreiche Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften für deren im Jahr 2024 erzielten Leistungen. Gleiches gilt für Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz Hockenheim, die für einen auswärtigen Verein an den Start gehen. Auch Sportlerinnen und Sportler können gemeldet werden, deren Vereine sich mit einem Hockenheimer Verein zusammengeschlossen haben, beziehungsweise eine Startgemeinschaft mit einem Hockenheimer Verein bilden.

Geehrt werden Personen, die in Einzeldisziplinen oder mit einer Mannschaft bei badischen, baden-württembergischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaften mindestens den dritten Platz erreicht haben. Gleiches gilt für Sportlerinnen und Sportler, die in der jeweiligen Verbands-Jahresbestenliste als Rekordhalter/in geführt werden. Für die Ehrung von Mannschaften wird nur die Erringung einer badischen, süddeutschen, deutschen und höher zu bewertenden Meisterschaft berücksichtigt. Außerdem erfolgen Ehrungen für den Einsatz (nicht die Berufung) in einer Nationalmannschaft.

Die Leistungen müssen in einer Sportart erzielt worden sein, mit der der betreffende Verein Mitglied im Deutschen Sportbund, seiner Fachverbände oder einem Automobilsportverband ist. Der 31. Januar 2025 als Abgabetermin sollte im Interesse der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler eingehalten werden, da eine nochmalige Aufforderung zur Meldung nicht ergeht.

Entsprechende Anträge (mit Vor-/Nachname, Adresse und Geburtsjahr) sind bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Fachbereich OIS, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim oder per E-Mail an fb_ois@hockenheim.de einzureichen. Carmen Brecht (Telefon 06205 21-2101) steht für Fragen gerne zur Verfügung.

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