Steuerbescheide für das Jahr 2025

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Die Steuerbescheide der Stadtverwaltung Hockenheim für das Jahr 2025 wurden zugestellt.

Hundesteuer

Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 10. Januar 2025 datierten Steuerbescheid, welchem eine neue Steuermarke – türkis auf silbernem Grund – beigefügt wurde.

Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 15 Euro beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, bei Marlene Birkenmeier (Telefon: 06205/21-2240, E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de) oder schriftlich beantragt werden.

Seit dem 1. Januar 2020 kann auf Antrag für Hunde, die erfolgreich eine Schutz- oder Begleithundeprüfung nach den Statuten eines dem VDH angeschlossenen Vereins abgelegt haben, eine Ermäßigung in Höhe von 24 Euro im Jahr gewährt werden.

Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, schriftlich per Mail an Marlene Birkenmeier (E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de) oder über das Online-Anmeldeformular anzumelden sind. Die Online-Services der Stadtverwaltung können unter https://www.hockenheim.de/online-dienste.html abgerufen werden. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Grundsteuer

Am 20. Januar 2025 wurden die Steuerbescheide der Stadt für das Jahr 2025 an alle Grundstückseigentümer versendet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die im neuen Bescheid ausgewiesenen Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Barzahler müssen die ausgewiesenen Beträge, mit Angabe des Buchungszeichens, fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen überweisen. Falls hierzu ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet wurde, muss dieser entsprechend angepasst werden.

Hinweis bei Eigentumswechsel:
Werden Grundstücke beziehungsweise Wohneigentum verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (zum Beispiel im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren jedoch nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt.

Anfragen zum Thema Grundsteuer:
Um alle Anfragen bestmöglich beantworten und bearbeiten zu können, bittet der Fachbereich Finanzen darum, sich mit Anfragen rund um das Thema Grundsteuer ausschließlich per Mail an die Kolleginnen und Kollegen (E-Mail: grundsteuer@hockenheim.de) zu wenden. Aktuell kann die Bearbeitung der Anliegen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Vergnügungssteuer

Jeder Aufsteller von Spielgeräten ist verpflichtet, bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung abzugeben. Diese muss getrennt nach Spielgerät und Monat erfolgen. Die Abgabe der Steuererklärung kann ab diesem Jahr auch elektronisch erfolgen. Die vollständigen Unterlagen sind an den Fachbereich Finanzen, Steueramt, Celine Hartmann (E-Mail: c.hartmann@hockenheim.de) zu senden. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt.

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid. Bei weiteren Fragen können Bürgerinnen und Bürger gerne mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen vom Fachbereich Finanzen, Steueramt,  Kontakt aufnehmen (Celine Hartmann, Telefon:  06205/21-2241, E-Mail: c.hartmann@hockenheim.de oder Marlene Birkenmeier, Telefon: 06205/21-2240, E-Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de).

Abbuchungsermächtigung

Jeder Steuerpflichtige kann schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilen, die folgende Daten enthalten soll: Buchungszeichen, Name und Anschrift, IBAN und BIC, Name der Bank sowie die Originalunterschrift.

Vordrucke für Einzugsermächtigungen können bei der Stadtkasse Hockenheim per E-Mail stadtkasse@hockenheim.de angefordert oder auf der Homepage der Stadt abgerufen werden. Die Dienstleistungen der Stadt Hockenheim sind unter https://www.hockenheim.de/dienstleistungen.html zu finden.

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Stabsstelle OB - Kommunikation

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