Behördenwegweiser
Waffenbehörde
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Zuständigkeit
Waffen - und Sprengstoffangelegenheiten
Persönlicher Kontakt
Dominik Bertram
Fachbereich Bürgerservice
stellv. Fachbereichsleiter
Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz
Feuerwehrangelegenheiten
Straßenverkehrsbehörde, allg. Sicherheit und Ordnung
Raum 121
Alina Claus
Fachbereich Bürgerservice
Waffenbehörde, allg. Sicherheit und Ordnung
Raum 126
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich BürgerserviceLeistungen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Anzeige eines Waffenerwerbs bei vorhandenem Jagdschein
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
- Abbrennanzeige eines Feuerwerks - 120100
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden.
- Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 WaffG bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte - 120006
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.